Beratung
Umwelt und Natur für Privatleute
Umwelt und Natur für Privatleute
Möchten Sie als Privatperson Beratung zu Landzonen-Genehmigungen für z.B. Bebauung, Umweltbedingungen oder Tierhaltung auf Ihrem Grundstück erhalten, kann LHN Ihnen helfen. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Genehmigungen zu finden und zu beantragen, einen Überblick über Ihre Umweltbedingungen zu gewinnen und beraten Sie in allen Aspekten der Haltung von nicht-gewerblichen Tieren.
Umwelt & Natur
Landzonengenehmigung
Erfahren Sie, was eine Landzonengenehmigung ist und wann Sie als Privatperson eine Genehmigung beantragen müssen.
Änderungen, die eine Landzonengenehmigung erfordern könnten:
– Wenn Sie ein neues Haus bauen möchten
– Wenn Sie eine Parzellierung vornehmen möchten
– Wenn Sie die Nutzung von Gebäuden ändern möchten
– Wenn Sie die Nutzung von Flächen ändern möchten.
Private Windmühlen, Nebengebäude, Hobbylandwirtschaften, Weidenanlagen, Teiche usw. benötigen möglicherweise eine Landzonengenehmigung. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in einer Landzone wohnen, können Sie dies auf der Webkarte der Kommune oder in Ihrer BBR-Mitteilung überprüfen.
Umweltbedingungen
LHN kann Ihnen helfen, einen Überblick über Ihre Umweltbedingungen zu bekommen, die folgendes umfassen:
- Kleintierhaltung
- Abwasserreinigung
- Erdwärme
- Hauswindmühlen
- Stellungnahmen zu Anhörungen
Möchten Sie eine Bewertung Ihrer Möglichkeiten in Bezug auf Naturschutz? Kontaktieren Sie die Beraterin vom LHN und erfahren Sie mehr.
Kleine Tierhaltung
Der LHN kann Ihnen als Privatperson Beratung zur kleinen Tierhaltung auf Ihrem Grundstück anbieten.
Wenn Sie eine kleine (nicht gewerbliche) Tierhaltung wünschen, ist dies ohne Anmeldung bei der Kommune erlaubt. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Sie auf dem Land leben. Beachten Sie, dass die Kommune die Behörde für alle Tierhaltungen ist und die Vorschriften einhält. Sie sollten sich immer an die Kommune wenden, um zu erfahren, was auf Ihrem Grundstück möglich ist.
Nicht gewerbliche Tierhaltungen dürfen die folgenden Größenkriterien nicht überschreiten:
- 2 Kühe mit zugehörigen Kälbern
- 4 Stück anderes Vieh
- 4 Pferde mit zugehörigen Fohlen
- 2 Sauen mit der Mast von maximal 5 Schlachtschweinen
- 10 Schafe mit Lämmern
- 10 Ziegen mit Kitz
- 30 Hühner
- 4 erwachsene Hunde mit Welpen unter 18 Monaten.
Wenn Sie größere Tierhaltungen als die oben genannten Kriterien wünschen, müssen Sie sich an die Kommune wenden und Ihren Betrieb anmelden. Danach liegt es an der Kommune zu beurteilen, ob Ihre Tierhaltung nicht gewerblich ist und ob sie sich in einem zulässigen Bereich befindet.
Vor der Einrichtung der Tierhaltung muss diese bei der Kommune angemeldet werden. Der Prozess ist kompliziert und schwer zu durchlaufen. Daher ist es eine gute Idee, fachliche Hilfe zu suchen.
LHN kann Ihnen helfen, den Prozess problemlos zu durchlaufen. Kontaktieren Sie die Beraterin vom LHN, und lassen Sie uns die beste Lösung für Sie und Ihre Tierhaltung finden.
Kontaktaktieren Sie den LHN und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können.