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Umweltgenehmigung Landwirtschaft

Die Umweltberaterin vom LHN kann Ihren Umweltantrag ausarbeiten, damit Ihre Landwirtschaft eine Umweltgenehmigung erhält. Sie erhalten eine gute Steuerung Ihres Projekts durch den Prozess mit der Kommune und müssen sich nicht zu viele Gedanken darüber machen. Bevor Sie mit Neubauten, Änderungen von Ställen und Tierhaltung auf Ihrem Tierhaltungsbetrieb beginnen, müssen Sie einen Umweltantrag erstellen, um eine Umweltgenehmigung für Ihre Landwirtschaft zu erhalten.

In einigen Fällen erfordert der Bau neuer Güllebehälter und Misthaufen ebenfalls eine Umweltgenehmigung. Sie sollten beachten, dass die meisten Kommunen eine gewisse Wartezeit haben und die Bearbeitung des Antrags sowie verschiedene Anhörungsfristen Zeit in Anspruch nehmen können. Die Umweltberaterin vom LHN führt gerne einen Dialog mit Ihrer Kommune über Ihr Projekt, um Ihre Möglichkeiten für eine Umweltgenehmigung für Ihre Landwirtschaft zu klären.

Anmeldeordnung

Die Anmeldeordnung ermöglicht es, Änderungen an einem Tierhaltungsbetrieb zu melden, die früher eine Umweltgenehmigung erforderten. Für jede Anmeldeordnung gibt es eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Ordnung angewendet werden kann. Die Bedingungen sollen sicherstellen, dass das gemeldete Projekt keine Schäden an der umliegenden Umwelt oder Landschaft verursacht.

Die Umweltberaterin vom LHN kann helfen, zu klären, ob Ihre Pläne für das Grundstück durch eine oder mehrere Meldungen eine Umweltgenehmigung erhalten können, oder ob eine neue Umweltgenehmigung/-zulassung erforderlich ist. Eine einfache Meldung kann ausgearbeitet werden, wenn Sie auf Ihrem Grundstück Folgendes einrichten oder ändern:

  • Silageplatz
  • Stroh- und Futterhalle
  • Getreidelager
  • Silos
  • Maschinenhalle
  • Melkraum
  • Entfernen von Schiebern auf Spaltenböden bei Rindern oder Erweiterung der Milchleistung

Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Folgendes zu melden:

  • Winterunterbringung von Nutztieren zur Naturbeweidung
  • Unterbringung von Tieren zu Hobbyzwecken
  • Wechsel des Tierbestands
  • Wechsel zu umwelttechnologischen Lösungen
  • Emissionsorientierte Produktionsanpassung
  • Düngerlagerungseinrichtungen

Kontaktieren Sie den LHN und erfahren Sie, wie wir genau Ihrem Betrieb helfen können.

Louise H. Riemann

Umwelt- und Naturberaterin

Dir. tel.: 73642915

Mob.: 24776728
E-Mail: lhr@lhn.dk