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Medlemmer – en vigtig platform

LHN’s bestyrelse arbejder for, at landbruget som erhverv får de bedst mulige rammebetingelser. ”Det bedst mulige” er ikke altid 100 % optimalt, men uden den politiske interessevaretagelse og den faglige viden og backup fra landbrugets organisationer ville det ganske givet se meget værre ud for dansk landbrugs fremtid.

Netop det politiske arbejde kræver, at vi som forening har en god platform at stå på. Derfor tæller hvert eneste LHN-medlem og netop derfor er opbakningen fra vores medlemmer meget vigtig for os.

Satzungen LHN

Name und Sitz

Paragraf 1

Der „Landwirtschaftliche Hauptverein für Nordschleswig“ (LHN) hat seinen Sitz in Tingleff.

Er ist in seinem Ursprung ein Zusammenschluss der deutschen landwirtschaftlichen Vereine in Nordschleswig. Die angeschlossenen Vereine sind die landwirtschaftlichen Vereine Apenrade, Hadersleben, Tingleff und West.

Aufgaben

Paragraf 2

Die Aufgaben des LHN sind die Förderung der Landwirtschaft in Nordschleswig im Allge­meinen und die Förderung der landwirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder im Beson­deren.

Der LHN hat zudem die Aufgabe, die Beziehungen von Nordschleswig über die Grenze im Allgemeinen und zu den landwirtschaftlichen Organisationen in Schleswig-Holstein im Besonderen zu pflegen.

Paragraf 3

Der LHN ist Mitglied von „Landbrug og Fødevarer“ mit ihrem Sitz auf „Axelborg“. Der LHN kann sich auf Regionaler oder Landesebene fachlichen oder organisatorischen Zusammenschlüssen anschließen.

Mitgliedschaft

Paragraf 4

Jeder, der die Satzungen des LHN anerkennt, kann Mitglied im LHN werden.

Durch die Mitgliedschaft im LHN ist man gleichzeitig Mitglied in einem Kreisverein. Jeder Kreisverein hat seine eigene Satzung. Der Austritt steht jedem Mitglied frei, jedoch muss für das laufende Kalenderjahr der Beitrag bezahlt werden.

Paragraf 5

Die jährliche Beitragserhebung für Mitglieder erfolgt durch den LHN und von ihm erfolgt eine Beitragsrefusion an die Einzelvereine.

Die Festlegung der Beitragshöhe erfolgt durch den Hauptvorstand. Wenn der Beitrag nach dreimaliger Mahnung nicht bezahlt wird, kann das Mitglied ausgeschlossen werden.

Paragraf 6

Die vollgültige Mitgliedschaft gibt das Recht die Mitgliedsangebote zu benutzen, sowie „Landbrugsavisen“ zu erhalten

Die Hauptversammlung   

Paragraf 7

Jedes Jahr im 1. Quartal findet die Hauptversammlung statt.

Hierzu haben alle Mitglieder des LHN Zutritt.

Auf der Generalversammlung sind die Mitglieder stimmberechtigt, die im vorausgegangenem Geschäftsjahr ihr aktives Mitgliedskontingent bezahlt

haben.

Paragraf 8

Die Einladung erfolgt mit 8 Tagen Frist schriftlich an die Mitglieder. Anträge zur Tagesord­nung müssen schriftlich 14 Tage vor der Hauptversammlung eingereicht werden.

Neben der ordentlichen Hauptversammlung kann der Hauptvorstand je nach Bedarf außeror­dentliche Hauptversammlungen ansetzen. Auf Antrag von 30 Mitgliedern ist der Vorstand verpflichtet, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.

Bei Abstimmung genügt einfache Majorität der abgegebenen Stimmen.

Die Tagesordnung einer ordentlichen Hauptversammlung besteht mindestens aus folgenden Punkten:

  1. Wahl eines Versammlungsleiters
  2. Feststellung der Gültigkeit der Versammlung und der Stimmzähler
  3. Bericht des Vorsitzenden
  4. Tätigkeitsbericht und Vorlegung der abgeschlossenen Jahresrechnung vom Direktor

Die Jahresrechnung zur Genehmigung.

  1. Wahlen
  2. Evt. schriftliche Anträge
  3. Verschiedenes

Wahlen: Auf der Hauptversammlung werden der Vorsitzende und Minimum 2 freigewählte Mitglieder gewählt.

Außerdem können Stellvertreter nach Einstellung des Hauptvorstandes gewählt werden.

Alle Vertreter werden für 2 Jahre gewählt.

Alle Kreisvereine entsenden jedes Jahr ein Mitglied in den Hauptvorstand. Das gilt auch für das Personal des LHN.

Sollte ein Kreisverein nicht imstande sein, ein Mitglied im Hauptvorstand zu entsenden, soll dieses Mitglied als frei gewähltes Mitglied auf der Hauptversammlung gewählt werden.

Bis auf die Wahlen von Revisoren sind die Vorschläge und die Wahlen schriftlich.

Die Hauptversammlung wählt jedes Jahr einen staatsautorisierten oder registrierten Revisor.

Auf der Hauptversammlung werden zwei Kassenprüfer gewählt. Die Kassenprüfer werden für zwei Jahre gewählt.

Der Hauptvorstand

Paragraf 9

Der LHN wird durch einen Hauptvorstand von Mitgliedern geführt. Der Hauptvorstand besteht aus 8 Mitgliedern. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Der Hauptvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

1 Hauptvorsitzender

4 Mitglieder der Kreisvereine Apenrade, Hadersleben, Tingleff und West

1 vom Personal gewähltes Mitglied

Minimum 2 frei gewählte Mitglieder

Der Direktor nimmt ohne Stimmrecht an den Hauptvorstandssitzungen teil.

Der Hauptvorstand wählt unter sich den 2. Hauptvorsitzender und evtl. andere Vertreterposten.

Der Hauptvorstand wählt die Delegierten des LHN für die Generalversammlung in „Landbrug og Fødevarer“.

Der Vorsitz besteht aus dem Hauptvorsitzenden und dem 2. Hauptvorsitzenden.

Der Hauptvorstand kann durch Ernennung einer verantwortlichen Person, der Interesse für ein bestimmtes Gebiet zeigt, eine Arbeitsgruppe bilden.

Die Geschäftsordnung

Paragraf 10

Der Hauptvorstand ausarbeitet eine Geschäftsordnung.

Vertretungsberechtigung

Paragraf 11

Der Verein wird in jedem Zusammenhang durch den Vorsitzenden und ein anderes Vorstandsmitglied vertreten. Sofern der Vorsitzende nicht anwesend ist, wird der Verein durch den 2. Vorsitzenden und ein anderes Mitglied vertreten. Die Vertretungsberechtigten können dem leitenden Direktor zu jeder Zeit Prokura erteilen.

Rechenschaft und Revision

Paragraf 13

Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Der Hauptvorstand ist dafür verantwortlich, dass jährlich für den LHN eine Jahresrechnung vorgelegt wird.  Die Jahresrechnung soll auf der jährlichen Hauptversammlung bestätigt werden.

Die Jahresbuchführung wird von den Revisoren geprüft.

Haftung

Paragraf 14

Der LHN haftet mit seinem Vermögen für eventuelle Verbindlichkeiten. Die Mitglieder haften nicht für die Verbindlichkeiten des LHN.

Satzungsänderung

Paragraf 15

Über Satzungsänderungen kann nur mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss gefasst werden.

Auflösung

Paragraf 16

Im Falle der Auflösung des LHN fällt das Vermögen an die Kreisvereine entsprechend ihrer Mitgliederzahl zurück.

Die Auflösung des LHN kann nur auf zwei mit dem Abstand von mindestens 2 und höchstens 4 Wochen nacheinander stattfindenden Hauptversammlungen erfolgen, die der Auflösung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Stimmen beschließen.

Beschluss

Paragraf 17

Beschlossen Tingleff, den 27. Februar 2024                              

wonach frühere Satzungen des LHN außer Kraft gesetzt sind.

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